Eine EEG ist eine Gemeinschaft von Personen und/oder Unternehmen, die regional gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen, nutzen und verwalten. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.
Nein, es ist nicht erforderlich. Als Mitglied kann man Erzeuger, Abnehmer, oder auch beides sein.
- Kosteneinsparungen: Günstigere Strompreise innerhalb der Gemeinschaft.
- Nachhaltigkeit: Aktive Mitgestaltung einer umweltfreundlichen Energiezukunft.
- Gemeinschaftsgefühl: Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten.
- Förderungen: Mögliche staatliche Zuschüsse und Förderungen.
Du kannst Mitglied werden, indem du dich auf unserer Website anmeldest.
So funktioniert die Anmeldung
In einer EEG können verschiedene Arten von erneuerbaren Energien genutzt werden, darunter Solarenergie, Windenergie, Biomasse und Wasserkraft. Aktuell wird in der EEG Mieming Solarenergie (PV) genutzt. In naher Zukunft soll Strom aus Wasserkraft ebenfalls genutzt werden.
Ja, EEGs werden über das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) geregelt.
Es wird ein Smart Meter benötigt. Dieser muss so eingestellt sein, dass die Werte im 15 Minutentakt übermittelt werden.
So funktioniert die Anmeldung
Der Netzbetreiber hat, ungeachtet des Projektplans über die Ausrollung von Smart Metern, Endverbraucher auf Wunsch mit einem intelligenten Messgerät auszustatten. Die Installation hat ehestmöglich, spätestens binnen zwei Monaten zu erfolgen. Nur in technisch begründeten Einzelfällen kann sich dieser Zeitraum auf maximal fünf Monate verlängern (§ 1 IME-VO, § 16e Abs 1 ElWOG 2010).
Teilnehmer:innen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen sein: natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden (16c Abs 1 ElWOG). Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
Nein. Der bestehende Stromvertrag bleibt aufrecht.
Die Stromversorgung ist zu jederzeit gewährleistet. Entweder durch die Energiegemeinschaft oder durch den Energielieferanten.